Aufgrund behördlicher Anordnungen zur Verhütung einer weiteren Coronaausbreitung mussten alle Sportvereine bereits am 01. November erneut alle Sportangebote einstellen. Diese Behördenanordnungen werden sehr wahrscheinlich noch eine Weile bestehen bleiben, sodass wir Ihnen / dir zurzeit leider weiterhin keinen Präsenzsport anbieten dürfen. Unsere Online-Sportangebote stehen allerdings jedem Mitglied zur Verfügung.
Eine generelle Aussetzung der Beitragspflicht für die Zeit ohne Präsenzsport ist rechtlich nicht zulässig, weil Vereine dadurch in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würden, denn sehr viele Vereinskosten laufen ganz normal weiter (Steuern, Versicherungen, Verbandsabgaben, Strom, Heizung u.a.).
Zulässig sind aber Regelungen, nach denen in Einzelfällen Mitgliedsbeiträge aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten anteilig erstattet werden. Eine derartige Kulanzregelung hat der Vorstand des TuS Bodenteich jetzt erneut einstimmig beschlossen. Die neue Regelung tritt rückwirkend zum 01.11.2020 in Kraft und umfasst alle Beitragsmonate, in denen der Sportbetrieb vollständig ruhte. Ausgenommen bleibt hiervon lediglich der Monat Dezember (grds. kein Sportbetrieb wegen des Weihnachtszeit).
60 v.H. des abgebuchten bzw. überwiesenen monatlichen Vereinsbeitrages ab November 2020 (ohne den Monat Dezember!) können aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten auf Antrag erstattet werden, wenn der Präsenzsportbetrieb während des gesamten Monats ruhte.
Ein Antrag ist schriftlich per Post oder Mail an die TuS-Geschäftsstelle „Im Kleifeld 15A, 29489 Bad Bodenteich“, zu richten.
Friedhelm Schulz, Vorsitzender