Ab Mittwoch, den 03.11.2021 gilt bis auf weiteres eine neue Anordnung (Verfügung) des Gesundheitsamtes Uelzen:
Innensport in Turnhallen:
- In geschlossenen Räumen gilt 3-G !Nur Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete dürfen b.a.w. noch an den Innen-Sportangeboten – einschl. Benutzung der Umkleiden und Duschen – teilnehmen.
- Beim Sport entfällt die Maskenpflicht ! Größtmöglichen Abstand einhalten !
- Die entsprechenden Nachweise müssen vor der Teilnahme am Sport jeweils aktiv eingesehen werden !
- Kontaktdaten aller Sportausübenden sind zu dokumentieren und 3 Wochen aufzubewahren !
- Verantwortlich: Trainer bzw. Übungsleiter.
Aussensport auf dem Sportplatz:
- Im Freien gilt 3-G nicht!
- Beim Sport entfällt die Abstands- und Maskenpflicht !
- Kontaktsport zulässig !
- Kontaktdaten aller Sportausübenden sind zu dokumentieren und 3 Wochen aufzubewahren !
- Verantwortlich: Trainer bzw. Übungsleiter.
Achtung:
Wer Umkleiden und/oder Duschen benutzen möchte, benötigt dafür einen 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder neg. getestet). Die Nachweise müssen vor der Benutzung der Umkleiden /Duschen jeweils aktiv eingesehen werden !
Verantwortlich: Trainer bzw. Übungsleiter.
Wir bitten alle Vereinsmitglieder eindringlich darum, diese veränderte Rechtslage zu beachten und sehr ernst zu nehmen. Ausgenommen sind Sportausübende, die das 18. LJ. noch nicht vollendet haben !
Friedhelm Schulz, Vorsitzender